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Gebäudeenergiegesetz Neuauflage 2024

Durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 wurden zahlreiche Änderungen beschlossen die Deutschland den Weg zur Klimaneutralität ebnen sollen. Was Eigentümer und Kaufinteressenten über die Neuauflage des GEG wissen müssen und was es nun zu beachten gibt haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst. 

Hier sind erneuerbare Energien ab 2024 Pflicht 

In Neubauten die innerhalb von Neubaugebieten stehen dürfen ab Januar 2024 ausschließlich Heizungen installiert werden die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Für Neubauten die in Baulücken gebaut werden gilt diese Regelung frühestens ab 2026 abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.

Was ist mit Bestandsimmobilien?

Eine Austauschpflicht für funktionierende Heizungsanlagen besteht nur in seltenen Fällen nämlich dann wenn:

  • es sich um eine Gas- oder Ölheizung handelt die mehr als 30 Jahre in Betrieb ist und
  • mit einem als besonders ineffizient geltenden Konstanttemperaturkessel ausgestattet ist.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Eigentümer die ihr Haus bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben – sofern es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus und nicht um ein Mehrfamilienhaus handelt. 

Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen

Öl- und Gasheizungen die mit einem Niedertemperaturkessel ausgestattet sind dürfen weiterbetrieben werden und zwar unabhängig von ihrem Alter. Geht eine solche Gas- oder Ölheizung kaputt darf sie repariert werden. Ist sie irreparabel beschädigt gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Das heißt: Eigentümer können in diesem Fall eine gebrauchte Gas- oder Ölheizung installieren lassen müssen diese nach Ablauf der Frist jedoch gegen eine GEG-konforme Heizungsanlage austauschen.

Was gilt für Käufer?

Wer ein Haus mit einer veralteten Heizungsanlage kauft hat im Anschluss daran zwei Jahre Zeit um die Heizung erneuern zu lassen. Auch hier gilt: Damit die neue Heizung den Anforderungen des GEG entspricht muss sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 

Welche Fördermittel gibt es für den Heizungsaustausch?

Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wird staatlich gefördert. Dabei hat jeder Eigentümer Anspruch auf eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent. Eigentümer die ihr Haus selbst bewohnen und deren zu versteuerndes Jahresgesamteinkommen unter 40.000 Euro liegt erhalten einen weiteren 30-Prozent-Bonus. Und wer besonders schnell ist und bis Ende 2024 umsteigt kann zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen. Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent der Investitionskosten gedeckelt. 

Lassen Sie sich beraten

Sie möchten wissen was die Neuauflage des Gebäudeenergiegesetzes für Sie persönlich bedeutet? Dann nimmt das Team von Kopp Immobilien sich gerne Zeit für Sie. Kontaktieren Sie uns.

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